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IFRS 7 5D

Anwendungsbereich

5D

Paragraph 30C gilt ausschließlich für Verträge, die die Anforderungen des Paragraphen 2.3A von IFRS 9 erfüllen und mit Blick auf die Stromkäufe eines Unternehmens geschlossen wurden. Diese Verträge umfassen:

(a)

Verträge im Anwendungsbereich von IFRS 9 und

(b)

Verträge, die gemäß Paragraph 2.4 von IFRS 9 nicht unter IFRS 9 fallen, einschließlich solcher, die gemäß den Paragraphen B2.7-B2.8 des genannten Standards von dessen Anwendungsbereich ausgenommen sind.

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EAAAD-10719