IFRS 7 5C
Anwendungsbereich
5C
Paragraph 30B gilt ausschließlich für Verträge, die die Anforderungen des Paragraphen 2.3A von IFRS 9 erfüllen und gemäß Paragraph 6.10.1 von IFRS 9 in einer Sicherungsbeziehung zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert wurden.
Fundstelle(n):
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EAAAD-10719