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IFRS 7 5B

Anwendungsbereich

5B

Paragraph 30A gilt ausschließlich für Verträge über den Kauf von naturabhängigem Strom, die die Anforderungen des Paragraphen 2.3A von IFRS 9 erfüllen und gemäß den Paragraphen B2.7-B2.8 von IFRS 9 nicht unter den genannten Standard fallen.

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EAAAD-10719