IFRS 7 5B
Anwendungsbereich
5B
Paragraph 30A gilt ausschließlich für Verträge über den Kauf von naturabhängigem Strom, die die Anforderungen des Paragraphen 2.3A von IFRS 9 erfüllen und gemäß den Paragraphen B2.7-B2.8 von IFRS 9 nicht unter den genannten Standard fallen.
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EAAAD-10719