IFRS 7 35N
Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben
Quantitative Angaben
Ausfallrisiko
Ausfallrisiko
35N
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Forderungen aus Leasingverhältnissen, bei denen das Unternehmen Paragraph von IFRS 9 anwendet, können die gemäß Paragraph 35M gemachten Angaben auf einer Wertberichtigungstabelle beruhen (siehe Paragraph B5.5.35 von IFRS 9).
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EAAAD-10719