Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben
Quantitative Angaben
Ausfallrisiko
Anwendungsbereich und Zielsetzungen
35C
Ein Unternehmen muss bereits an anderer Stelle dargestellte Informationen nicht duplizieren, sofern diese Informationen durch Querverweis aus dem Abschluss auf sonstige Verlautbarungen, wie z. B. einen Lage- oder Risikobericht, die den Abschlussadressaten unter denselben Bedingungen und zur selben Zeit wie der Abschluss zugänglich sind, eingebunden werden. Ohne die durch einen Querverweis eingebrachten Informationen ist der Abschluss unvollständig.
Fundstelle(n):
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EAAAD-10719