IFRS 7 29
Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Weitere Angaben
Beizulegender Zeitwert
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Die Angabe des beizulegenden Zeitwerts wird nicht verlangt,
(a)
wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, beispielsweise bei Finanzinstrumenten wie kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, oder
(b) und (c)
(weggefallen)
(d)
bei Leasingverbindlichkeiten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-10719