IFRS 7 25
Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Weitere Angaben
Beizulegender Zeitwert
25
Sofern Paragraph 29 nicht etwas anderes bestimmt, hat ein Unternehmen für jede einzelne Klasse von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (siehe Paragraph 6) den beizulegenden Zeitwert so anzugeben, dass ein Vergleich mit den entsprechenden Buchwerten möglich ist.
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EAAAD-10719