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IFRS 7 19A

Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz

Finanzinstrumente, die gemäß den Paragraphen 16A–16B oder 16C–16D von IAS 32 als Eigenkapital eingestuft sind

19A

Zu kündbaren Finanzinstrumenten, die gemäß den Paragraphen 16A–16B von IAS 32 als Eigenkapitalinstrumente eingestuft sind, hat ein Unternehmen folgende Angaben zu machen (sofern diese nicht bereits an anderer Stelle zu finden sind):

(a)

zusammengefasste quantitative Daten zu dem als Eigenkapital eingestuften Betrag,

(b)

Ziele, Methoden und Verfahren, mit deren Hilfe das Unternehmen seiner Verpflichtung nachkommen will, die Instrumente zurückzukaufen oder zurückzunehmen, wenn die Inhaber dies verlangen, einschließlich aller Änderungen gegenüber der vorangegangenen Periode,

(c)

der bei Rücknahme oder Rückkauf dieser Klasse von Finanzinstrumenten erwartete Mittelabfluss und

(d)

Informationen darüber, wie der bei Rücknahme oder Rückkauf erwartete Mittelabfluss ermittelt wurde.

Fundstelle(n):
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EAAAD-10719