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IFRS 7 15

Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz

Sicherheiten

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Wenn ein Unternehmen Sicherheiten (in Form finanzieller oder nichtfinanzieller Vermögenswerte) hält und diese ohne Vorliegen eines Zahlungsverzugs ihres Eigentümers verkaufen oder als Sicherheit weiterreichen darf, hat es Folgendes anzugeben:

(a)

den beizulegenden Zeitwert der gehaltenen Sicherheiten,

(b)

den beizulegenden Zeitwert aller verkauften oder weitergereichten Sicherheiten und ob das Unternehmen zur Rückgabe an den Eigentümer verpflichtet ist, und

(c)

die Vertragsbedingungen, die mit der Nutzung dieser Sicherheiten verbunden sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-10719

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