IFRS 7 13A

Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

13A

Die in den Paragraphen 13B–13E verlangten Angaben ergänzen die anderen Angabepflichten dieses IFRS und sind für alle angesetzten Finanzinstrumente vorgeschrieben, die gemäß Paragraph 42 von IAS 32 saldiert werden. Diese Angaben gelten auch für angesetzte Finanzinstrumente, die einer einklagbaren Globalnettingvereinbarung oder ähnlichen Vereinbarung unterliegen, unabhängig davon, ob sie gemäß Paragraph 42 von IAS 32 saldiert werden.

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EAAAD-10719