Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz
Umgliederung
12D
Hat ein Unternehmen finanzielle Vermögenswerte seit dem letzten Abschlussstichtag aus der Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet“ in die Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ oder aus der Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewertet“ in die Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ oder die Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet“ umgegliedert, hat es Folgendes anzugeben:
den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte am Abschlussstichtag und
den Gewinn oder Verlust aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, der ohne Umgliederung der finanziellen Vermögenswerte während der Berichtsperiode erfolgswirksam oder im sonstigen Ergebnis erfasst worden wäre.
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EAAAD-10719