IFRS 6 6
Ansatz von Vermögenswerten für Exploration und Evaluierung
Vorübergehende Befreiung von den Paragraphen 11 und 12 von IAS 8
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Bei der Entwicklung von Rechnungslegungsmethoden hat ein Unternehmen, das Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung ansetzt, Paragraph 10 von IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler anzuwenden.
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BAAAD-01298