IFRS 6 26
Zeitpunkt des Inkrafttretens
26
Dieser IFRS ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wendet ein Unternehmen diesen IFRS auf vor dem beginnende Geschäftsjahre an, hat es dies anzugeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAD-01298