IFRS 4 B2

Anhang B: Definition eines Versicherungsvertrags

Ungewisses künftiges Ereignis

B2

Ungewissheit (oder Risiko) ist das Wesentliche eines Versicherungsvertrags. Dementsprechend besteht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages mindestens bei einer der folgenden Fragen Ungewissheit:

(a)

ob ein versichertes Ereignis eintreten wird;

(b)

wann es eintreten wird; oder

(c)

wie hoch die Leistung des Versicherers sein wird, wenn es eintritt.

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JAAAD-10885