IFRS 4 B2
Anhang B: Definition eines Versicherungsvertrags
Ungewisses künftiges Ereignis
B2
Ungewissheit (oder Risiko) ist das Wesentliche eines Versicherungsvertrags. Dementsprechend besteht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages mindestens bei einer der folgenden Fragen Ungewissheit:
(a)
ob ein versichertes Ereignis eintreten wird;
(b)
wann es eintreten wird; oder
(c)
wie hoch die Leistung des Versicherers sein wird, wenn es eintritt.
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JAAAD-10885