IFRS 4 B12
Anhang B: Definition eines Versicherungsvertrags
Unterscheidung zwischen Versicherungsrisiko und anderen Risiken
B12
Die Definition von Versicherungsrisiko bezieht sich auf ein Risiko, das der Versicherer vom Versicherungsnehmer übernimmt. Mit anderen Worten ist Versicherungsrisiko ein vorher existierendes Risiko, das vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen wird. Daher ist ein neues, durch den Vertrag entstandenes Risiko kein Versicherungsrisiko.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-10885