IFRS 4 9

Anwendungsbereich

Eingebettete Derivate

9

Paragraph 8 gilt ebenso für Rückkaufs- oder entsprechende Beendigungsrechte im Fall von Finanzinstrumenten mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung.

Fundstelle(n):
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JAAAD-10885

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