IFRS 4 40
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
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Die Übergangsvorschriften in den Paragraphen 41-45 gelten sowohl für ein Unternehmen, das bereits IFRS anwendet, wenn es erstmals diesen IFRS anwendet, und für ein Unternehmen, das IFRS zum ersten Mal anwendet (Erstanwender).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-10885