Erfassung und Bewertung
Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
23
Zur Rechtfertigung der Änderung seiner Rechnungslegungsmethoden für Versicherungsverträge hat ein Versicherer zu zeigen, dass die Änderung seinen Abschluss näher an die Erfüllung der Kriterien in IAS 8 bringt, wobei die Änderung eine vollständige Übereinstimmung mit jenen Kriterien nicht erreichen muss. Die folgenden besonderen Sachverhalte werden nachstehend erläutert:
aktuelle Zinssätze (Paragraph 24);
Fortführung bestehender Vorgehensweisen (Paragraph 25);
Vorsicht (Paragraph 26);
zukünftige Kapitalanlage-Margen (Paragraphen 27-29); und
Schattenbilanzierung (Paragraph 30).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-10885