Anwendungsbereich
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Dieser IFRS ist von einem Unternehmen anzuwenden auf:
Versicherungsverträge (einschließlich Rückversicherungsverträge), die es im Bestand hält und Rückversicherungsverträge, die es nimmt;
Finanzinstrumente mit einer ermessensabhängigen Überschussbeteiligung, die es im Bestand hält (siehe Paragraph 35). IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben verlangt Angaben zu Finanzinstrumenten, einschließlich der Finanzinstrumente, die solche Rechte beinhalten.
Fundstelle(n):
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JAAAD-10885