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IFRS 4 12

Anwendungsbereich

Entflechtung von Einlagenkomponenten

12 [1]

Zur Entflechtung eines Vertrags hat ein Versicherer:

(a)

diesen IFRS auf die Versicherungskomponente anzuwenden.

(b)

IFRS 9 auf die Einlagenkomponente anzuwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-10885

1Anm. d. Red.: Paragraph 12 i. d. F. der VO v. 22. 11. 2016 (ABl EU Nr. L 323 S. 1) mit Wirkung v. 19. 12. 2016. Zur Anwendung siehe Paragraph 41H.

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