IFRS 1
Anhang A: Definitionen
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Zeitpunkt des Übergangs
auf IFRS | Der
Beginn der frühesten Periode, für die ein Unternehmen in seinem
ersten IFRS-Abschluss vollständige
Vergleichsinformationen nach IFRS veröffentlicht. | ||
Als Ersatz für Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzter Wert | Ein Wert, der zu einem bestimmten Zeitpunkt als Ersatz
für Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder fortgeführte Anschaffungs- oder
Herstellungskosten verwendet wird. Bei anschließenden planmäßigen
Abschreibungen wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen den Ansatz des
Vermögenswerts oder der Schuld ursprünglich zu diesem bestimmten Zeitpunkt
vorgenommen hatte und dass seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten dem als
Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzten Wert
entsprachen. | ||
Beizulegender Zeitwert | Der Preis, der in einem gewöhnlichen
Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den
Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld
gezahlt würde. (Siehe
IFRS
13.) | ||
Erster IFRS-Abschluss | Der erste Abschluss eines Geschäftsjahrs,
in dem ein Unternehmen die International Financial Reporting
Standards (IFRS) durch eine ausdrückliche und
uneingeschränkte Bestätigung der Übereinstimmung mit den IFRS
anwendet. | ||
Erste
IFRS-Berichtsperiode | Die letzte Berichtsperiode, auf die sich der
erste IFRS-Abschluss eines Unternehmens
bezieht. | ||
Erstmaliger Anwender | Ein Unternehmen, das seinen
ersten IFRS-Abschluss
darstellt. | ||
International Financial Reporting Standards
(IFRS) | Vom
International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte Standards und
Interpretationen. Sie umfassen: | ||
(a) | International Financial Reporting
Standards | ||
(b) | International
Accounting Standards | ||
(c) | IFRIC-Interpretationen und | ||
(d) | SIC-Interpretationen
[1] | ||
IFRS-Eröffnungsbilanz | Die Bilanz eines Unternehmens zum
Zeitpunkt des Übergangs auf
IFRS. | ||
Vorherige
Rechnungslegungsgrundsätze | Die Rechnungslegungsbasis eines erstmaligen
Anwenders unmittelbar vor der Anwendung der
IFRS. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431
1Amtl. Anm.: Die IFRS-Definition wurde geändert, um den 2010 in der geänderten Satzung der IFRS-Stiftung vorgenommenen Namensänderungen Rechnung zu tragen.