IFRS 1 D5

Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS

Als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzter Wert

D5

Ein Unternehmen darf eine Sachanlage zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewerten und diesen beizulegenden Zeitwert als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu diesem Zeitpunkt verwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431