IFRS 1 D5
Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS
Als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzter Wert
D5
Ein Unternehmen darf eine Sachanlage zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewerten und diesen beizulegenden Zeitwert als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu diesem Zeitpunkt verwenden.
Fundstelle(n):
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XAAAJ-49431