IFRS 1 D22
Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS
Finanzielle Vermögenswerte oder immaterielle Vermögenswerte, die gemäß IFRIC 12 bilanziert werden
D22
Ein erstmaliger Anwender kann die Übergangsvorschriften von IFRIC 12 anwenden.
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XAAAJ-49431