IFRS 1 D22

Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS

Finanzielle Vermögenswerte oder immaterielle Vermögenswerte, die gemäß IFRIC 12 bilanziert werden

D22

Ein erstmaliger Anwender kann die Übergangsvorschriften von IFRIC 12 anwenden.

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XAAAJ-49431