IFRS 1 D19B
Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS
Designation von früher angesetzten Finanzinstrumenten
D19B
Ein Unternehmen kann eine Finanzinvestition in ein Eigenkapitalinstrument auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS bestehenden Fakten und Umstände gemäß Paragraph 5.7.5 von IFRS 9 als zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet designieren.
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XAAAJ-49431