IFRS 1 9
Ansatz und Bewertung
Rechnungslegungsmethoden
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Die Übergangsvorschriften anderer IFRS gelten für Änderungen der Rechnungslegungsmethoden eines Unternehmens, das IFRS bereits anwendet; sie gelten nicht für den Übergang eines erstmaligen Anwenders auf IFRS, mit Ausnahme der in den Anhängen B-E beschriebenen Regelungen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431