IFRS 1 5
Anwendungsbereich
5
Dieser IFRS gilt nicht für Änderungen der Rechnungslegungsmethoden eines Unternehmens, das die IFRS bereits anwendet. Solche Änderungen werden in
(a)
den Vorschriften hinsichtlich der Änderungen von Rechnungslegungsmethoden in IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler und
(b)
spezifischen Übergangsvorschriften anderer IFRS behandelt.
Fundstelle(n):
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XAAAJ-49431