IFRS 1 39O
Zeitpunkt des Inkrafttretens
39O
Die Paragraphen B10 und B11 beziehen sich auf IFRS 9. Wendet ein Unternehmen zwar den vorliegenden Standard, aber noch nicht IFRS 9 an, so sind die Verweise auf IFRS 9 in den Paragraphen B10 und B11 als Verweise auf IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu verstehen.
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XAAAJ-49431