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IFRS 1 39AJ

Zeitpunkt des Inkrafttretens

39AJ

Durch IFRS 18, veröffentlicht im April 2024, wurden die Paragraphen 1, 3, 4, 4A, 5, 22, 32, D30 und E2 sowie Anhang A geändert und Paragraph 32(za) eingefügt. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-49431