IFRS 1 39AF
Zeitpunkt des Inkrafttretens
39AF
Mit IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung wurde Paragraph E8 eingefügt. Wendet ein Unternehmen IFRIC 23 an, ist diese Änderung ebenfalls anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431