IFRS 1 39

Zeitpunkt des Inkrafttretens

39

Durch die Verbesserungen der IFRS, veröffentlicht im Mai 2008, wurde Paragraph B7 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen IAS 27 (geändert 2008) auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese Periode auch diese Änderung anzuwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431