IFRS 1 27
Darstellung und Angaben
Erläuterung des Übergangs auf IFRS
Überleitungsrechnungen
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IAS 8 gilt nicht für Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, die ein Unternehmen bei erstmaliger Anwendung der IFRS oder vor der Vorlage seines ersten IFRS-Abschlusses vornimmt. Die Vorschriften von IAS 8 zu Änderungen der Rechnungslegungsmethoden gelten für den ersten IFRS-Abschluss eines Unternehmens daher nicht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431