IFRS 1 17
Ansatz und Bewertung
Ausnahmen zur rückwirkenden Anwendung anderer IFRS
Schätzungen
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Die Paragraphen 14-16 gelten für die IFRS-Eröffnungsbilanz. Sie gelten auch für eine Vergleichsperiode, die in dem ersten IFRS-Abschluss eines Unternehmens dargestellt wird; in diesem Fall werden die Verweise auf den Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS durch Verweise auf das Ende der Vergleichsperiode ersetzt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431