IFRS 1 13

Ansatz und Bewertung

Ausnahmen zur rückwirkenden Anwendung anderer IFRS

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Dieser IFRS verbietet die rückwirkende Anwendung bestimmter Aspekte anderer IFRS. Diese Ausnahmen sind in den Paragraphen 14-17 und in Anhang B dargelegt.

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XAAAJ-49431