IFRS 1 12
Ansatz und Bewertung
Rechnungslegungsmethoden
12
Dieser IFRS legt zwei Arten von Ausnahmen von dem Grundsatz fest, dass die IFRS-Eröffnungsbilanz eines Unternehmens mit den Vorschriften aller IFRS übereinzustimmen hat:
(a)
Die Paragraphen 14-17 und Anhang B verbieten die rückwirkende Anwendung einiger Aspekte anderer IFRS.
(b)
Die Anhänge C-E befreien von einigen Vorschriften anderer IFRS.
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XAAAJ-49431