IFRS 1 12

Ansatz und Bewertung

Rechnungslegungsmethoden

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Dieser IFRS legt zwei Arten von Ausnahmen von dem Grundsatz fest, dass die IFRS-Eröffnungsbilanz eines Unternehmens mit den Vorschriften aller IFRS übereinzustimmen hat:

(a)

Die Paragraphen 14-17 und Anhang B verbieten die rückwirkende Anwendung einiger Aspekte anderer IFRS.

(b)

Die Anhänge C-E befreien von einigen Vorschriften anderer IFRS.

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XAAAJ-49431