Anhang A: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist Bestandteil des Standards.
Sicherungsbeziehungen (Paragraphen 71-102)
Bilanzierung der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts zur Absicherung eines Portfolios gegen Zinsänderungsrisiken
AG124
Aus Paragraph AG114(i) geht hervor, dass Unwirksamkeit in dem Umfang auftritt, in dem die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des dem abgesicherten Risiko zuzuordnenden Grundgeschäfts sich von der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsderivats unterscheidet. Eine solche Differenz kann aus verschiedenen Gründen auftreten, u. a.:
[…]
Posten aus dem abgesicherten Portfolio wurden wertgemindert oder ausgebucht,
die Zahlungstermine des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts sind verschieden und
andere Gründe […].
Eine solche Unwirksamkeit [1] ist zu identifizieren und erfolgswirksam zu erfassen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAD-15420
1Amtl. Anm.: In diesem Zusammenhang gelten dieselben Wesentlichkeitsüberlegungen wie für alle IAS/IFRS.