Anhang A: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist Bestandteil des Standards.
Sicherungsbeziehungen (Paragraphen 71-102)
Bilanzierung der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts zur Absicherung eines Portfolios gegen Zinsänderungsrisiken
AG122
Der Standard gibt nicht die Methoden vor, die zur Bestimmung des in Paragraph AG114(g) genannten Betrags, das heißt der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts, die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführen ist, zu verwenden sind. […]. Es ist unangebracht zu vermuten, dass Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts den Änderungen des Sicherungsinstruments wertmäßig gleichen.
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MAAAD-15420