IAS 39 99
Sicherungsbeziehungen
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Absicherung von Zahlungsströmen
99
Ein Unternehmen hat sich bei seiner Rechnungslegungsmethode entweder für Punkt (a) oder für (b) des Paragraphen 98 zu entscheiden und diese Methode konsequent auf alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, auf die sich Paragraph 98 bezieht.
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MAAAD-15420