IAS 39 90
Sicherungsbeziehungen
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Absicherung des beizulegenden Zeitwerts
90
Werden nur bestimmte mit dem Grundgeschäft verbundene Risiken abgesichert, sind erfasste Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Grundgeschäfts, die nicht dem abgesicherten Risiko zuzuordnen sind, gemäß Paragraph 5.7.1 von IFRS 9 zu erfassen.
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MAAAD-15420