Definitionen
8
Die in IFRS 13, IFRS 9 und IAS 32 definierten Begriffe werden im vorliegenden Standard mit der in Anhang A von IFRS 13, Anhang A von IFRS 9 und Paragraph 11 von IAS 32 angegebenen Bedeutung verwendet. IFRS 13, IFRS 9 und IAS 32 definieren die folgenden Begriffe:
Fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit,
Ausbuchung,
Derivat,
Effektivzinsmethode,
Effektivzinssatz,
Eigenkapitalinstrument,
Beizulegender Zeitwert,
Finanzieller Vermögenswert,
Finanzinstrument,
Finanzielle Verbindlichkeit,
und geben Leitlinien zur Anwendung dieser Definitionen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAD-15420