IAS 39 39 i.d.F. 22.09.2016
Ansatz und Ausbuchung
Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit
39
Ein Unternehmen darf eine finanzielle Verbindlichkeit (oder einen Teil derselben) nur dann aus seiner Bilanz entfernen, wenn diese getilgt ist – d. h. die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt oder aufgehoben sind oder auslaufen.
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[MAAAD-15420]