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IAS 39 103Q

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

103Q

Durch IFRS 13, veröffentlicht im Mai 2011, wurde(n) die Paragraphen 9, 13, 28, 47, 88, AG46, AG52, AG64, AG76, AG76A, AG80, AG81 und AG96 geändert, der Paragraph 43A eingefügt und die Paragraphen 48–49, AG69–AG75, AG77–AG79 und AG82 gestrichen. Wendet ein Unternehmen IFRS 13 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAD-15420

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