IAS 39 102B

Sicherungsbeziehungen

Befristete Ausnahmen von der Anwendung spezieller Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

102B

Für die Zwecke der Anwendung der Paragraphen 102D–102N bezeichnet der Begriff „Reform der Referenzzinssätze“ die marktweite Reform von Referenzzinssätzen, einschließlich ihrer Ablösung durch einen alternativen Referenzsatz, wie sie sich aus den Empfehlungen im Bericht des Finanzstabilitätsrates „Reforming Major Interest Rate Benchmarks“ [1] vom Juli 2014 ergibt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAD-15420

1Amtl. Anm.:Dieser Bericht ist abrufbar unter: http://www.fsb.org/wp-content/uploads/r_140722.pdf.