IAS 33 69
Darstellung
69
Ein Unternehmen hat das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie auch dann auszuweisen, wenn die Beträge negativ (also als Verlust je Aktie) ausfallen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-01566
Ein Unternehmen hat das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie auch dann auszuweisen, wenn die Beträge negativ (also als Verlust je Aktie) ausfallen.
Fundstelle(n):
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EAAAD-01566