IAS 33 68

Darstellung

68

Ein Unternehmen, das die Aufgabe eines Geschäftsbereichs berichtet, hat die unverwässerten und verwässerten Beträge je Aktie für den aufgegebenen Geschäftsbereich entweder in der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang auszuweisen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-01566