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IAS 33 68

Darstellung

68

Ein Unternehmen, das die Aufgabe eines Geschäftsbereichs berichtet, hat die unverwässerten und die verwässerten Beträge je Aktie für den aufgegebenen Geschäftsbereich entweder in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen oder im Anhang anzugeben.

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EAAAD-01566