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IAS 33 4A

Anwendungsbereich

4A

Stellt ein Unternehmen die Ergebnisbestandteile gemäß Paragraph 10A von IAS 1 Darstellung des Abschlusses (in der 2011 geänderten Fassung) in einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung dar, so hat es das Ergebnis je Aktie nur dort auszuweisen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-01566

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