IAS 33 4A
Anwendungsbereich
4A
Stellt ein Unternehmen die Ergebnisbestandteile gemäß Paragraph 10A von IAS 1 Darstellung des Abschlusses (in der 2011 geänderten Fassung) in einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung dar, so hat es das Ergebnis je Aktie nur dort auszuweisen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-01566