IAS 33 4A
Anwendungsbereich
4A
Stellt ein Unternehmen die einzelnen Gewinn- oder Verlustposten, wie in Paragraph 12(b) von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss beschrieben, in einer von einer Gesamtergebnisrechnung getrennten Gewinn- und Verlustrechnung dar, so hat es das Ergebnis je Aktie nur in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen.
Fundstelle(n):
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EAAAD-01566