IAS 32 AL40
Anhang: Anwendungsleitlinien
Darstellung
Saldierung eines finanziellen Vermögenswerts und einer finanziellen Verbindlichkeit (Paragraphen 42–50)
Kriterium, dass ein Unternehmen „beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen, oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen“ (Paragraph 42(b))
AL40
(weggefallen)
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-51228