Anhang: Anwendungsleitlinien
Definitionen (Paragraphen 11-14)
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
AL4
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Wechselforderungen und Wechselverbindlichkeiten,
Darlehensforderungen und Darlehensverbindlichkeiten und
Anleiheforderungen und Anleiheverbindlichkeiten.
In allen Fällen steht dem vertraglichen Recht der einen Vertragspartei, Zahlungsmittel zu erhalten (oder der Verpflichtung, Zahlungsmittel abzugeben), korrespondierend die vertragliche Zahlungsverpflichtung (oder das Recht, Zahlungsmittel zu erhalten) der anderen Vertragspartei gegenüber.
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SAAAJ-51228