Anhang: Anwendungsleitlinien
Darstellung
Zusammengesetzte Finanzinstrumente (Paragraphen 28–32)
AL34
Nach der Aufteilung des Entgelts sind alle daraus resultierenden Gewinne oder Verluste nach den für die jeweilige Komponente maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätzen zu behandeln:
der Gewinn oder Verlust, der sich auf die Schuldkomponente bezieht, wird erfolgswirksam erfasst, und
der Betrag des Entgelts, der sich auf die Eigenkapitalkomponente bezieht, wird im Eigenkapital erfasst.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-51228