Anhang: Anwendungsleitlinien
Definitionen (Paragraphen 11-14)
Verträge über den Kauf oder Verkauf eines nichtfinanziellen Postens (Paragraphen 8–10)
AL21
Sofern in IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden nichts anderes festgelegt ist, begründet ein Vertrag, der den Erhalt bzw. die Lieferung materieller Vermögenswerte enthält, weder einen finanziellen Vermögenswert bei der einen Vertragspartei noch eine finanzielle Verbindlichkeit bei der anderen, es sei denn, dass eine entsprechende Zahlung oder Teilzahlung auf einen Zeitpunkt nach Übertragung der materiellen Vermögenswerte verschoben wird. Dies ist beim Kauf oder Verkauf von Gütern mittels Handelskredit der Fall.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-51228