IAS 32 AL14B

Anhang: Anwendungsleitlinien

Definitionen (Paragraphen 11-14)

Eigenkapitalinstrumente

Klasse von Instrumenten, die allen anderen im Rang nachgeht (Paragraph 16A(b) und 16C(b))

AL14B

Bei der Entscheidung darüber, ob ein Instrument in die nachrangigste Klasse fällt, bewertet das Unternehmen den Anspruch, der im Falle der Liquidation mit diesem Instrument verbunden ist, zu den zum Zeitpunkt der Einstufung herrschenden Bedingungen. Tritt bei maßgeblichen Umständen eine Veränderung ein, so hat das Unternehmen die Einstufung zu überprüfen. Gibt ein Unternehmen beispielsweise ein anderes Finanzinstrument aus oder nimmt ein solches zurück, so kann dies die Einstufung des betreffenden Instruments in die nachrangigste Instrumentenklasse infrage stellen.

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SAAAJ-51228